Die Tanks EUROLENTZ® Confort GNR XT mit 1000, 1500 und 2000 Litern, doppelwandig von SOTRALENTZ Habitat mit Rückhaltebecken und automatisch ansaugender elektrischer Förderpumpe entsprechen der neuen Verordnung vom 31. Dezember 2010.
Die EN-590 Kraftstoff-Tanks von SOTRALENTZ Habitat
Der von unserem Konstruktionsbüro entwickelte Tank ist speziell für die Lagerung von EN-590 Kraftstoff, von Kohlenwasserstoffen und von Schmiermitteln entworfen worden. Wegen des integrierten Rückhaltebehälters aus Polyethylen hoher Dichte (PEHD) unterscheidet sich dieser Tank durch seine hohen Lagerleistungen:
- Beständigkeit: keine Korrosionsrisiken
- Festigkeit: kaum stoßempfindlich
- Dichtheit: Monoblock-Fertigung durch Extrusionsblasen
- Leicht einsetzbar: Einbau von allen nützlichen Bauteilen für den Betrieb wie Bodenbefestigungen, Förderpumpe, Messgerät, etc.
- Leicht zu warten: geringes Gewicht und kompaktes Einbaumaß
Eine automatisch ansaugende Förderpumpe wird direkt am Tank für die Heizöllagerung montiert. Diese Pumpe ist mit einem mechanischen Zähler ausgestattet und ermög
licht eine sichere Versorgung und leichtere Überwachung des Heizölvorrats!
Verordnung vom 31 Dezember 2010
Am 1. Mai 2011 ersetzt der EN-590 Kraftstoff für mobile Maschinen und Geräte endgültig das Heizöl. Der im Amtsblatt vom 31. Dezember 2010 veröffentlichte Erlass vom 10. Dezember 2010 listet die von dieser neuen Verordnung betroffenen Fahrzeuge auf (siehe nebenstehend). Die land- und forstwirtschaftlichen Traktoren sind von diesem Gesetz erst ab dem 1. November 2011 betroffen. An diesem Datum wird die Nutzung des Heizöls nur auf das Heizen und für die Versorgung einiger nicht vom Erlass betroffenen Motoren wie ortsfeste Notstromaggregatmotoren beschränkt.
Der Dieselkraftstoff, auch Biodiesel EN590 genannt, entspricht den Umweltvorschriften. Dieser Kraftstoff verringert die Schadstoffemissionen an Schwefel beträchtlich (100 Mal niedriger als das jetzige Heizöl).

Auch wenn seine Leistungen dem Heizöl ähnlich sind, setzt dies jedoch einige Anforderungen in Bezug auf seine Lagerungsart voraus: Änderung der Tanks, häufigere Reinigung, Aufbewahrungszeit, Beständigkeit gegenüber niedrigen Temperaturen, etc.
Wer ist von der neuen Gesetzgebung betroffen?
Ab dem 1. Mai 2011 sind betroffen:
Baumaschinen: Radlader, Planierraupen, Zugmaschinen und Raupenlader, Raupenschlepper, Kompaktlader mit Reifen oder Ketten, geländegängige Lastwagen, Hydraulikbagger, Bodenrecycler, Mischer, Planierbagger, Hobelmaschinen
Maschinen zur Straßeninstandhaltung: Schneeräummaschinen, Reinigungsmaschinen, selbstfahrende landwirtschaftliche Maschinen, Motor-Bodenfräsen, forstwirtschaftliche Maschinen
Handhabungsmaschinen: Mobilkräne, Hebebühnen, geländegängige Hebebühnen
selbstfahrende Bühnen
Flughafen-Spezialfahrzeuge
Industriebohrgestelle
Kompressoren und Motorpumpen
Eisenbahnlokomotiven
Strom- oder Hydraulikaggregate auf Lastwagen
Ab dem 1. November 2011 sind betroffen:
Land- oder forstwirtschaftliche Traktoren
Vom Anwendungsbereich des Erlasses sind ausgeschlossen:
Nicht kommerziell oder industriell genutzte Maschinen und Fahrzeuge wie: privat genutzte Rasentraktoren, Kettensägen, Heckenscheren, …



